Gerichte im Land Berlin
In Deutschland ist die Aufgabe der Gerichte die Rechtsprechung. Somit sind sie staatliche Organe der Judikative und entscheiden nicht nur verbindlich in Streitfällen zwischen Bürger und Bürger, sondern auch in jenen zwischen Bürger und Staat.
Dabei unterscheidet man zwischen dem allem übergeordneten Bundesverfassungsgericht und den Gerichten der einzelnen Länder. Während das Bundesverfassungsgericht die Regelungen des Grundgesetzes interpretiert, diese immer wieder dem gesellschaftlichen Wandel anpasst und zusätzlich auch darüber wacht, dass die Rechtsprechung der Landesgerichte der Verfassung entspricht, stehen die Gerichte der Länder „dichter am Bürger“ und kümmern sich direkter um deren juristische Belange.
Träger der Landesverfassungsgerichte ist niemals der Bund, sondern immer das entsprechende Bundesland. Entsprechend der Anzahl der deutschen Bundesländer – nämlich 16 – gibt es bei uns 16 Landesverfassungsgerichts-Systeme, deren grundsätzlicher Aufbau von einer bundeseinheitlichen Gerichtsverfassung geregelt ist. Dabei sind jene drei Bundesländer, deren Territorium sich nur auf ein Stadtgebiet beschränkt, allen großräumigen Ländern ebenbürtig. Somit verfügt die Stadt Berlin über dasselbe Gerichtssystem wie zum Beispiel Baden-Württemberg, das flächenmäßig größte deutsche Bundesland. In Berlin gibt es also nicht nur die so genannten ordentlichen Gerichte, welche sich mit den üblichen Zivil- und Strafsachen sowie Betreuungs- und Nachlass-Streitigkeiten beschäftigen, sondern auch „spezialisierte“ Gerichte wie zum Beispiel Arbeits- und Finanzgericht, Sozial-, Verwaltungs- und Landesverfassungsgericht.
Im Rahmen dieses Systems ist es Aufgabe der Berliner Senatsverwaltung für Justiz, dafür zu sorgen, dass die Gerichte des Landes ihre Aufgaben erfüllen können. Im Detail bedeutet dies zweierlei: Zunächst einmal wirkt jene Verwaltungsinstanz auf das Landesparlament ein, sodass den Gerichten per Haushaltsgesetz die für ihre Arbeit erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen – zum Anderen ist sie für deren ordnungsgemäße Verwaltung und die Dienstaufsicht ihrer Mitarbeiter verantwortlich. Das klingt nach geregelter Ordnung an den Berliner Gerichten – und dem ist auch so. Indessen erfreuen sich die Berliner Anwälte inzwischen einer wundervollen Arbeitserleichterung, denn seit 2009 müssen sie vor Gericht keine Roben mehr tragen.